Objektverwaltung:
  • Vertretung gegenüber Mietern, Behörden, Rechtsanwälten, Handwerkern und Sonstigen
  • Vermietung der Wohneinheiten
  • Abnahme und Übernahme der Wohneinheiten
  • Zahlungskontrolle und Mahnwesen
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung
  • Anpassung der Mieten und Nebenkosten
  • Reparaturüberwachung
  • Beauftragung und Kontrolle von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Sämtlicher Schriftverkehr, der die zu verwaltenden Wohnungseinheiten betrifft.